Individualbesteuerung bereits 1872 vom Bundesrat verlangt

Die Visionärin aus dem Aargauer Ruedertal

Julie von May von Rued (1808–1875) gilt als eine der bedeutendsten Wegbereiterinnen der Schweizer Frauenbewegung. Im Jahr 1872 veröffentlichte sie die einflussreiche Broschüre “Die Frauenfrage in der Schweiz” und reichte gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Petition beim Bundesrat ein. Sie berief sich auf den Gleichheitsartikel der Bundesverfassung von 1848 «Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich» und forderte die wirtschaftliche und politische Gleichstellung der Frau:

gleiche Ausbildung, gleiche Besteuerung, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Gleichstellung im Erbrecht, Eigentumsrecht, Verwaltungs- und Verfügungsrecht sowie Gleichberechtigung im Ehe- und Scheidungsrecht.

Es dauerte über ein Jahrhundert, bis ihre Visionen Realität wurden: Das Frauenstimmrecht wurde 1971 eingeführt, und erst 1988 trat das neue Eherecht in Kraft, das die rechtliche Mündigkeit der Ehefrau vollendete.

Trotz dieser späten Erfolge ist ihr Erbe nach 150 Jahren immer noch nicht erfüllt:

  • Lohngleichheit bei gleicher Arbeit
  • Tatsächliche Gleichstellung in Bezug auf unbezahlte Care-Arbeit, Teilzeitarbeit und Vertretung in Führungspositionen
  • Individualbesteuerung im Steuerwesen für eine rechtliche Unabhängigkeit von Ehepartnern

Hier geht es zum gesamten Artikel:

https://lucialanz.ch/wp-content/uploads/2026/02/Julie-von-May-von-Rued_L-Lanz.jpg